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   BGH, 29.07.2011 - IX ZB 179/11   

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https://dejure.org/2011,11808
BGH, 29.07.2011 - IX ZB 179/11 (https://dejure.org/2011,11808)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2011 - IX ZB 179/11 (https://dejure.org/2011,11808)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - IX ZB 179/11 (https://dejure.org/2011,11808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt für die Einlegung eines Rechtsbehelfs vor dem Bundesgerichtshof

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 1
    Notwendigkeit der Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt für die Einlegung eines Rechtsbehelfs vor dem Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 29.07.2011 - IX ZB 179/11
    Darüber hinaus beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge gemäß § 321a Abs. 1 ZPO auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs im jeweils zu Grunde liegenden Verfahren (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2008, 2126 Rn. 6; vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144), während der Beklagte mit der Anhörungsrüge die sachliche Richtigkeit des Beschlusses vom 29. Juni 2011 angreift.
  • BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07

    Anwendungsbereich der Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 29.07.2011 - IX ZB 179/11
    Darüber hinaus beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge gemäß § 321a Abs. 1 ZPO auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs im jeweils zu Grunde liegenden Verfahren (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2008, 2126 Rn. 6; vom 17. Juli 2008 - V ZR 149/07, NJW-RR 2009, 144), während der Beklagte mit der Anhörungsrüge die sachliche Richtigkeit des Beschlusses vom 29. Juni 2011 angreift.
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05

    Anwaltszwang für Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 29.07.2011 - IX ZB 179/11
    Die Anhörungsrüge ist schon deshalb unzulässig, weil auch die Einlegung dieses Rechtsbehelfs die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfordert (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; vom 10. Februar 2011 - IX ZR 110/09, juris Rn. 5), woran es vorliegend fehlt.
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09

    Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen

    Auszug aus BGH, 29.07.2011 - IX ZB 179/11
    Die Anhörungsrüge ist schon deshalb unzulässig, weil auch die Einlegung dieses Rechtsbehelfs die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfordert (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; vom 10. Februar 2011 - IX ZR 110/09, juris Rn. 5), woran es vorliegend fehlt.
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